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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der

Touchpoint GmbH
Harniskai 22, 4. OG
24937 Flensburg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 14583 FL
(nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“)

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung beacontools, erreichbar unter app.beacontools.io (nachfolgend „App“ oder „Dienst“).

(2) Ausschließliche Ausrichtung an Unternehmer: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) In-House Monitoring: Die Nutzung der App ist pro Account auf die Überwachung der eigenen geschäftlichen Aktivitäten des Kunden (In-House Monitoring) beschränkt.

2. Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Durch Anlage eines Accounts gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Accounts durch den Anbieter zustande.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

3. Leistungsbeschreibung

(1) beacontools ist ein Monitoring- und Alerting-Tool für Google-Ads- und Google-Merchant-Center-Konten. Der Dienst ruft über die offiziellen Google-APIs lesend Daten aus den vom Kunden verbundenen Konten ab, wertet diese aus und benachrichtigt den Kunden bei definierten Ereignissen (z. B. Budget-Anomalien, Policy-Issues, Feed-Fehlern) per E-Mail und/oder Slack.

(2) Der Zugriff auf Google-Ads-Konten erfolgt ausschließlich lesend. Im Google Merchant Center erfolgt der Zugriff ebenfalls ausschließlich lesend; die einzigen Schreiboperationen beschränken sich auf die von Google verpflichtend vorgeschriebene Entwickler-Registrierung sowie die Einrichtung und Löschung von Notification-Subscriptions als Webhook-Mechanismus. Einzelheiten hierzu enthält unsere Datenschutzerklärung.

(3) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website. Der Anbieter behält sich vor, den Dienst weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Für die Nutzung des Dienstes benötigt der Kunde ein gültiges Google-Konto mit Zugriff auf ein Google-Ads- und/oder Google-Merchant-Center-Konto sowie einen aktuellen Web-Browser und eine funktionsfähige Internetverbindung.

(2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er zur Erteilung der erforderlichen OAuth-Freigaben für die zu überwachenden Konten berechtigt ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Dienst nur im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze sowie der Nutzungsbedingungen der Google-APIs zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere der Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder den Dienst zu stören, ist untersagt.

(4) Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken auf seiner Website sowie in Marketing- und Vertriebsunterlagen zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

5. Preise, Zahlung und Kündigung

(1) Die Nutzung des Dienstes erfolgt gegen Zahlung der jeweils vereinbarten monatlichen Vergütung. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den laufenden Abrechnungsmonat.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Mit der Buchung des Dienstes ermächtigt der Kunde den Anbieter, die jeweils fällige Vergütung über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

(4) Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden jederzeit monatlich zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail an info@touchpoint.agency) oder über die Account-Einstellungen in der App gekündigt werden. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

(5) Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht anteilig erstattet.

(6) Ein Werbetreibender pro Tarif: Sofern im jeweiligen Tarif nicht ausdrücklich abweichend geregelt, umfasst ein Tarif die Nutzung für einen (1) Werbetreibenden; die Nutzung durch Agenturen oder Dienstleister zur Betreuung mehrerer Werbetreibender unter einem Tarif ist ausgeschlossen. Für die Nutzung durch Agenturen stehen gesonderte Tarife zur Verfügung. Bei einem Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den Tarif gemäß § 6 Abs. 3 in den einschlägigen Standardtarif zu überführen.

6. Beta-Phase und Early-Access-Tarif

(1) Der Dienst befindet sich derzeit in einer Beta-Phase. Während dieser Phase kann der Anbieter Funktionen ergänzen, ändern, einschränken oder vorübergehend deaktivieren, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Beta-Phase mit dem öffentlichen Release („Public Release") endet; den Zeitpunkt teilt der Anbieter rechtzeitig in Textform mit.

(2) Während der Beta-Phase bietet der Anbieter den Dienst zu einem vergünstigten Early-Access-Tarif (nachfolgend „Early-Access-Tarif") an. Der Early-Access-Tarif ist ausdrücklich zweckgebunden und setzt voraus, dass der Kunde den Dienst ausschließlich für das In-House Monitoring der eigenen geschäftlichen Aktivitäten gemäß § 1 Abs. 4 und für höchstens einen (1) Werbetreibenden gemäß § 5 Abs. 6 nutzt (nachfolgend „Eignungsvoraussetzungen").

(3) Sofern der Anbieter die Eignungsvoraussetzungen während oder nach Ende der Beta-Phase nicht (mehr) erfüllt sieht, insbesondere weil der Kunde den Dienst zur Betreuung mehrerer Werbetreibender oder im Auftrag Dritter (z. B. als Agentur oder Dienstleister) nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Early-Access-Tarif für den betroffenen Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende in Textform zu beenden und das Vertragsverhältnis zu den zum Zeitpunkt der Mitteilung jeweils gültigen Standardkonditionen für Agenturen bzw. Mehr-Werbetreibende-Nutzung fortzuführen. Maßgeblich ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Umstellung auf der Website veröffentlicht ist.

(4) Mit dem Public Release ist der Anbieter zudem berechtigt, den Early-Access-Tarif für solche Kunden, die die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu beenden und das Vertragsverhältnis nach Maßgabe von Absatz (3) in den einschlägigen Standardtarif zu überführen. Kunden, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, behalten den Early-Access-Tarif zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen für die Dauer des Vertragsverhältnisses („Lifetime"); § 10 (Änderungen dieser AGB) bleibt unberührt.

(5) Dem Kunden steht im Fall einer Umstellung gemäß Absatz (3) oder (4) ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Umstellung zu. Er hat dieses innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform auszuüben.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Nachweise zur Prüfung der Eignungsvoraussetzungen anzufordern (z. B. Bestätigung des Kunden, dass es sich um ein eigenes Konto handelt). Vorsätzlich falsche Angaben berechtigen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4.

7. Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes im Jahresmittel, schuldet jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, sofern im jeweiligen Tarif nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind insbesondere Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, Störungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter (insbesondere der Google-APIs, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister) sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

8. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter ebenfalls unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden nach Absatz (2) ist der Höhe nach auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den vergangenen zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter geleisteten Vergütungen begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden, die auf Fehlentscheidungen des Kunden auf Grundlage der Alerts oder Auswertungen des Dienstes beruhen; die Verantwortung für werbliche und geschäftliche Entscheidungen verbleibt beim Kunden.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der Google-APIs oder anderer Dienste Dritter, soweit er diese nicht zu vertreten hat.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von den Google-APIs gelieferten Rohdaten (z. B. Kampagnen-, Konto- oder Feed-Daten). Der Dienst bereitet diese Daten auf und leitet Alerts daraus ab; für Abweichungen, die auf fehlerhaften oder verzögerten Daten der Google-APIs beruhen, haftet der Anbieter nicht.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Endnutzer im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Unser Muster-AVV ist abrufbar unter /legal/dpa.

10. Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist, insbesondere weil sie zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Flensburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.